Bereits im Jahre 1891 unternahm der Sanitätsrat und Heimatforscher Dr. Hartmann aus Lintorf (Gemeinde Bad Essen), zusammen mit weiteren interessierten Laienforschern, eine Ausgrabung am Großsteingrab Dübberort 1. BRANDI (1891, 251–255) veröffentliche die Ergebnis-
se dieser Untersuchungen noch im selben Jahr in den Osnabrücker Mitteilungen. Neben einer genauen Vermessung der Grabanlage und der Anfertigung eines Plans, gruben die Forscher im westlichen Teil bis in eine Tiefe von 1,70 Meter unter den Rand des Decksteins. Hier hörten sie auf, um die Tragsteine nicht zu unterhöhlen und damit die Kammer zum Einsturz zu bringen. Neben zahlreichen verzierten Scherben von Tongefäßen konnten barg die Grabkammer auch einige Knochen. Der Sanitätsrat Dr. Hildebrand deutete zwei der Knochen als Schädel- und Unterarmfragment eines jugendlichen Menschen.
Die Funde wurden dem Kulturgeschichtlichen Museum in Osnabrück übergeben und dort inventarisiert. Seit 1891 wurden sie sicherlich häufig von einem Regal in das nächste geräumt – eine erneute wissenschaftliche Würdigung blieb den Fundstücken jedoch versagt.
Bei einer ersten Neusichtung des Materials, das nun im Archiv der Stadt- und Kreisarchäologie Osnabrück liegt, konnte ich feststellen, dass sowohl die Keramikfragmente (mit einem Gewicht von insgesamt rund 2,5 kg), als auch die beiden in BRANDIS Bericht (1891, 254 Anm. 1) erwähnten Knochenstücke, noch immer erhalten sind. Während die Keramik in den nächsten Wochen einer typochronlogischen Analyse unterzogen wird, um das Grab Dübberort 1 kulturhistorisch besser einordnen zu können, sollen auch die Knochenfragmente untersucht werden, denn immerhin handelt es sich bei den Stücken mutmaßlich um die sterblichen Überreste der ältesten Haarener*innen.
Während das Schädelfragment offenbar im Feuer gelegen hat und dadurch kalziniert ist, weist das andere Knochenfragment keinerlei Spuren einer Brandeinwirkung auf und ist dennoch hervorragend erhalten (nach rund 5000 Jahren im Boden) – daher liegt der Verdacht nahe, dass es sich bei dem vermeintlichen Stück eines menschlichen Unterarmknochens, um ein wesentlich jüngeres Stück handelt. Prähistorisch-anthropologische Untersuchungen beider Stücke sollen demnächst klären, ob es sich um menschliche Überreste handelt. Möglicherweise lassen sich noch weitere Informationen bei der Anlyse herausfinden (beispielsweise das ungefähre Alter zum Sterbezeitpunkt).
Das eindeutig von einem menschlichen Schädel stammende Knochenfragment, trägt die Inventarnummer 6183–2 und ist mit einer Größe von etwa 4,0 x 2,5 cm eher unscheinbar. Doch welches Individuum steckt hinter dieser Nummer? War es ein Mann oder eine Frau und war dieser jemand noch ein Kind oder schon ein Greis? Wie war sein Name? Was hat dieser Mensch erlebt, und wie ist er gestorben? Einige dieser Fragen könnten demnächst durch die anthropologische Untersuchung und einer Radiokarbondatierung beantwortet werden. Auch das Alter eines Knochenfragments, eines menschlichen Wirbels, das 2014 bei einer Sondage am zerstörten Megalithgrab Felsener Esch 2 gefunden wurde, soll mit der C14-Methode bestimmt werden. An beiden Fragmenten soll außerdem, wenn es das Fundmaterial ermöglicht, das antike Erbgut (aDNA) untersucht werden, um herauszufinden, ob diese beiden Individuen vielleicht miteinander verwandt waren.