Megalithgrab Felsener Esch 2
Sprockhoff-Nr. 905
Schwagstorf, Ostercappeln
WULF/SCHLÜTER 2000, Nr. 1289
Lage
Das Megalithgrab liegt etwa 80 Meter östlich der B218 zwischen Schwagstorf und der Leckermühle. Nur rund 50 Meter westlich davon liegt das Megalithgrab Felsener Esch 1 und 120 Meter Richtung Süden die Fundstelle Felsener Esch 3.
Erhaltungszustand
Zustand vor 1841: „Von den vier Denkmälern bei Felsen [gemeint sind Felsener Esch 1–3 und die Driehauser Steine] (b) liegen zwei auf dem sogenannten Felsen-Esche [Felsener Esch 2 und 3] auf Huntemann’s Colonate und bestehen beide aus mehreren kleineren Trägern mit 7 Decksteinen.“ (WÄCHTER 1841, 111)
Vermutlich von WÄCHTER übernommen, stammt die Beschreibung von KEFERSTEIN (1846, 144) „bei Felsen 4 dergl. [sog. Altargrotten], deren eine [gemeint sind die Driehauser Steine] aus 42 Steinen besteht „.
Zustand vor 1867: „Das eine der Denkmäler auf Huntemann’s Colonate zeigt nur noch 4 Träger und einen gesprengten Deckstein, woran die Bohrlöcher noch sichtbar sind. Derselbe ist ungefähr 7 Fuß lang, 5 1/2 Fuß breit und 2 Fuß 8 Zoll dick. In der Mitte des ehemaligen Denkmals wächst ein Vogelkirschenbaum.“ (MÜLLER 1867, 341)
Zustand vor 1887: „170 Schritte von diesem [gemeint ist die Fundstelle Felsener Esch 3] liegen 6 zusammenhanglose Steine des zweiten Grabes.“ (TEWES 1887)
Zustand vor 1920: „Hgr. II, etwa 40 m von I, hat nur noch einen Deckstein aufzuweisen, der in zwei Teile zersprengt ist, sowie vier Träger.“ (BÖDIGE 1920, 64)
Zustand 1927: „Zerstörtes Steingrab. Vorhanden sind lediglich ein gesprengter Deckstein und vier Steine, die offenbar Träger gewesen sind. Ein einziger von ihnen, der westliche, könnte in situ stehen. Ohne Untersuchung läßt sich kein Aufschluß über die ursprüngliche Anlage gewinnen.“ (SPROCKHOFF 1975, 121)
Zustand vor 1934: „In etwa 100 Meter Entfernung [gemeint ist von der Fundstelle Felsener Esch 3] liegt ein größerer Granitblock von dem man behauptet, daß der Großvater des jetzigen Bauern Huntemann ihn spalten ließ.“ (WESTERFELD 1934, 84)
Zustand 1987: „Aus Granitfindlingen aufgebaut. Zustand wie bei SPROCKHOFF beschrieben. Auf der gesprengten Deckplatte zwei Bohrlöcher.
In Ackerland, auf dem Grab Eschen, Eichen und Buschwerk.
Das Grundstück, auf dem sich das Großsteingrab befindet, ist eingefasst von einer Reihe kopfgroßer Granitfindlinge.“ (WULF/SCHLÜTER 2000, 468–469)
Zustand 2016: Wie zuvor beschrieben, jedoch weist die in die Kammer gesunkene, gesprengte Deckplatte insgesamt drei Bohrlöcher auf. Zwei davon sind Anbohrungen, die dritte Bohrung verläuft exakt durch den Spalt der beiden Deckplattenhälften. Während einer im Frühjahr 2014 durchgeführten Sondage konnte ein weiterer oberirdisch abgesprengter, unterirdisch jedoch noch in situ befindlicher Tragstein lokalisiert werden, der sich an den noch an der nördlichen Langseite befindlichen Richtung Osten anschließt. Ein Bohrkanal konnte an diesem entdeckten Tragstein festgestellt werden. Die beiden im Westen liegenden Träger scheinen Abschlusssteine zu sein, von denen jedoch nur noch einer in situ liegen könnte. Der einzige sichtbare Träger der südlichen Langseite ist nur noch wenige Zentimeter hoch erhalten und dürfte unterirdisch noch weiterreichen, wenn es sich dabei nicht im einen abgesprengten Gesteinstrümmer handelt. Nördlich der nördlichen Langwand liegt ein weiterer größerer Findling, der bislang nicht dokumentiert wurde.
Bei den von WULF/SCHLÜTER (2000, 469) erwähnten Eschen handelt es sich um Ebereschen, Buschwerk ist hingegen mittlerweile keines mehr vorhanden. Wie auch beim Megalithgrab Felsener Esch 1, so ist auch hier die Einhegung aus Findlingen durch den landwirtschaftlichen Betrieb in Mitleidenschaft gezogen worden. (LAU/GRONEIK 08.03.2016)
Forschung
- LAU/GRONEIK (03/2014) – Sondage
- LAU/GRONEIK (08/2016) – Vermessung
- LAU/GRONEIK/RÄDER/ROTERMUND/ESCH (08/2016) – geophysikalische Prospektion
Literatur
WÄCHTER 1841, 110–111; KEFERSTEIN 1846, 144; MÜLLER 1867, 341; TEWES 1887; MÜLLER/REIMERS 1893, 286, Nr. 2; BÖDIGE 1920, 64, Nr. II; SPROCKHOFF 1975, 121, Kat.Nr. 905; SCHLÜTER 1979, 17–18; WULF/SCHLÜTER 2000, 468–469; LAU 2015; LAU 2016; LAU/GRONEIK 2016, 222–226.
externe Links