zerstörtes Megalithgrab Dübberort 3
Sprockhoff-Nr. nicht erfasst
Haaren, Gemeinde Ostercappeln, Landkreis Osnabrück
WULF/SCHLÜTER 2000, Nr. 1253
Lage
Etwa 50 Meter südöstlich von Dübberort 1, in der Flur „Osthaarenfeld“ in landwirtschaftlicher Nutzfläche.
Erhaltungszustand
Zustand 1989: „Großsteingrab, zerstört. Erkennbar ist eine flache ovale Bodenerhebung von ca. 15 m L. und 10 m Br., die mit Granitgrus übersät ist. Die Erhebung hebt sich durch eine hellere Bodenverfärbung von der Umgebung ab. Oberflächenfundstreuung auf einer Fläche von max. 500 x 220 m in direkter Umgebung des zerstörten Großsteingrabes.
[In] [l]andwirtschaftlicher Nutzfläche [gelegen].“ (WULF/SCHLÜTER 2000, 458).
Zustand 2012: Von der 1989 beobachteten schwachen Erhebung ist nichts mehr zu erkennen (Prospektion: LAU 04/2012).
Prospektion
SPRANG/BRANDT/MAKOWKA/MEYERSIECK/PIESCH (seit 1976) – Feldbegehungen
LAU (04/2012) – Feldbegehung
LAU/GRONEIK/RÄDER/ROTERMUND/ESCH (08/2016) – geophysikalische Prospektion
Die geophysikalische Prospektion im August 2016 zeigt im Magnetogramm eine deutlich geometrische (trapezoidförmige) Anomalie im Bereich der vermuteten Fundlage des zerstörten Megalithgrabs, südöstlich der Fundstelle Dübberort 1. Es handelt sich dabei um eine westsüdwest-ostnordost ausgerichtete Struktur, bestehend aus insgesamt acht paarweise gegenüberliegender Anomalien, die als Standspuren der ehemaligen Tragsteine des zerstörten Großsteingrabes interpretiert werden. Im Osten befindet sich zwischen dem letzten Paar Tragsteine ein Abschlussstein als 9. Anomalie. Die Struktur hat eine Länge von etwa 8 Meter und eine Breite von etwa 2–4 Meter. Die nächstgelegene trapezoidförmige Grabkammer liegt an der Fundstelle Sloopsteine, nur rund 1 km entfernt in südöstlicher Richtung. Ob es sich bei der angetroffenen Anomalie tatsächlich um das zerstörte Megalithgrab handelt, kann nur durch eine archäologische Sondage oder Grabung geklärt werden.
LAU/GRONEIK/REMME/HELSBERG/KOEHN (10/2017): Sondagegrabungen
Anhand einer Sondage im Oktober 2017 konnte geklärt werden, dass es sich bei der trapezförmigen Struktur im Magnetogramm offenbar doch nicht um die Tragsteine/Standspuren eines zerstörten Großsteingrabes handelt. Doch die unmittelbar NNO benachbarte(n) Grube(n) bargen einen Findling. Weitere Untersuchungen an diesen Gruben könnten klären, ob es sich dabei um Bodeneingriffe handelt, bei denen die Tragsteine eines zerstörten Megalithgrabes beiseitegeschafft wurden, um die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche zu erleichtern.
Da während der Sondagegrabung jedoch nicht zweifelsfrei bewiesen werden konnte, worum es sich bei der trapezförmigen Struktur handelt, wird die alte Interpretation nach wie vor beibehalten, wenngleich sie wenig wahrscheinlich ist. Die neue Interpretation sieht vor, dass das ehemalige Grab Dübberort 3 im 18./19. Jahrhundert (?) vollkommen zerstört wurde und einige der Tragsteine vor Ort in großen Gruben im Boden versenkt wurden.
Funde
Zahlreiche Steinartefakte, darunter fünf Feuerstein-Flachbeile, ein dünnblattiges Feuerstein-Rechteckbeil, ein dünnblattiges Feuerstein-Ovalbeil, zwei Lydit Flachbeile, das Schneidenbruchstück eines Feuerstein-Schmalmeißels, ein Fels-Rechteckbeil, eine Feuerstein-Geschossspitze, diverse Feuerstein-Schaber, -Klingen, -Kernsteine und zahlreiche -Abschläge und urgeschichtliche, z.T. tiefstichverzierte Keramik.
[teilweise im Privatbesitz diverser Finder; teilweise im Kulturhistorischen Museum Osnabrück, Inventar-Nr. B 76:19; B 76:22; B 78:25; B 78:36; B 83:81; B84:3; B91:54; B94:144].
Einige der Funde deuten auf Nachbestattungen der jüngeren Einzelgrabkultur hin. Ob sämtliche Funde aus dem zerstörten Megalithgrab stammen, oder möglicherweise auch aus mutmaßlich in der Nähe dazu gelegenen zerstörten Einzelgräbern, ist ohne archäologische Ausgrabung nicht nachzuweisen. Das 08/2016 erstellte Magnetogramm zeigt jedenfalls auch in der Nähe zum Grab gelegene grubenartige Anomalien, die durchaus als Einzelgräber interpretiert werden können.
Literatur
SCHLÜTER 1977, 26, Abb. 4; 30, Kat.Nr. 20; SCHLÜTER 1978, 24, Kat.Nr. 19, 19, Abb. 3,2.4.5.7; SCHLÜTER 1979, 21–22; SCHLÜTER 1989a, 124–125, Kat.Nr. 241, Abb. 71, 5.7, Kat.Nr.244, Kat.Nr. 245, 246; PIESCH 1991, 167, Kat.Nr. 272; BUSCHHAUS 1995, 244, Kat.Nr. 155, Abb. 20,3; WULF/SCHLÜTER 2000, 458, Abb. 288–289; LAU 2014; LAU/GRONEIK 2016, 226–228.